Der Antragsteller wird als Halter des Fahrzeugs für die Abschleppkosten in Anspruch genommen, Zustandsstörer nach § 5 SPolG. Aber auch gegenüber einem Fahrer des Fahrzeugs als Handlungsstörer nach § 4 SPolG Der Fahrer eines Fahrzeugs ist also auf jeden Fall Verhaltens- bzw Handlungsstörer. Zusätzlich kann er auch Zustandsstörer sein Haftet für einen rechtswidrigen Zustand also ein Zustandsstörer neben einem Handlungsstörer, ist in erster Linie der Handlungsstörer aktiv zur Beseitigung verpflichtet, der die Störung auch aktiv verursacht hat. Der Zustandsstörer, der eine solche S... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Zustandsstörer ist der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsbefugte einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, die sich wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückführen lässt Polizeirecht kennt mit dem Zustands- und dem Verhaltensstörer zwei Grundformen der polizeilichen Verantwortlichkeit. Der Verhaltensstörer ist der Verursacher der Gefahr (§ 6 Abs. 1 PolG). Der Zustandsstörer übt die tatsächliche oder rechtliche Sachherrschaft über die Sache aus, von der die Gefahr oder Störung ausgeht (§ 7 PolG). Bei beiden Störern liegt eine besondere Nähe zur. Nach deutschem Ordnungsrecht ist neben demjenigen, der eine Gefahr verursacht hat (sog. Verhaltensstörer), klassischerweise auch derjenige zur Gefahrenabwehr verpflichtet, der die rechtliche Verantwortung für den Zustand der Sache trägt, von der die Gefahr ausgeht (sog
(2) 1 Ist die Person noch nicht vierzehn Jahre alt, so können die Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zur Aufsicht über sie verpflichtet ist. 2 Ist für die Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, so können die Maßnahmen auch gegen die Betreuerin oder den Betreuer im Rahmen des jeweiligen Aufgabenkreises gerichtet werden Als Verhaltensstörer kann aber nicht in Anspruch genommen werden, wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum oder in seiner Sachherrschaft steht (BVerwG 31.08.2006 - 7 C 3/06). Siehe auch . Duldungspflicht - nachbarrechtliche. Gefahr - öffentliche. Immissionen. Nachbar. Nichtstörer. Sicherheit und Ordnung - öffentliche. Zustandsstörer. Verhaltensstörer ist, wer durch sein eigenes Verhalten oder durch das unter seiner Verantwortung erfolgte Verhalten Dritter, die Belastung des Standortes bewirkt hat. Zustandsstörer ist, wer über den belasteten Standort, welcher den vorschriftswidrigen Zustand bewirkt, rechtliche oder tatsächliche Herrschaft hat Es gibt dazu unterschiedliche Arten eines Störers: (Verhaltensstörer, unmittelbar und mitttelbar - Zustandsstörer) 1. Unmittelbarer Handlungsstörer . Unmittelbarer Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung selbst durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen hervorruft. 2. Mittelbarer Handlungsstörer. Mittelbarer Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung durch einen anderen in.
Die Tatsache, dass der Warenlieferant ebenfalls Verhaltensstörer ist, steht dem nicht entgegen. Dies spielt im Falle der Inanspruchnahme des A allein auf Ebene der Ermessensprüfung eine Rolle (Störerauswahlermessen). Zaid Mansour . Studium an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf, Rechtsreferendar am LG Düsseldorf. (Visited 45.451 times, 51 visits today) Klaus. Vielleicht sollte man. Verhaltensstörer; Verunreinigung, (Verschmutzung) VOC, volatile organic compounds; Voruntersuchung; Zustandsstörer; Kontext. Unternavigation öffnen. Berichte; Gebührenspiegel ; Rechtsgrundlagen; Glossar; Rechnungsstellung; Tagungen; Seiteninhalt Verhaltensstörer Person, die durch eigenes Verhalten oder das Verhalten von Dritten, für das sie verantwortlich ist, unmittelbar eine Störung. Zustandsstörer Unter einem Zustandsstörer versteht man eine Person, die aufgrund der tatsächlichen Sachherrschaft über eine Sache für eine davon ausgehende Störung verantwortlich ist. Quelle: OVG Bremen NJW-RR 1986, 955; § 7 NSOG
Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Sache, Eigentümer einer Sache oder Berechtigter an einer Sache, von der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Der Begriff ist im Polizei- und Ordnungsrecht relevant. Zustandsstörer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein Zustandsstörer ist, wer Eigentümer einer Sache ist, von der eine Gefahr ausgeht, oder wer unmittelbarer Besitzer eines solchen Sache ist. § 13 ASOG § 14 ASOG Notstandspflichtiger § 16 ASOG Einweisungsfälle Nichtstörer Zustandsstörer Zweckveranlasser Verhaltensstörer Störer Polizeipflichtigkeit Ordnungspflichtigkeit. Pfad: Öffentliches Recht POR Polizeirechtliche Generalklausel.
Zustandsstörer ist der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, von der die Beeinträchtigung ausgeht. Diese muss zumindest mittlbar auf den Willen des Störers zurückzuführen sein. Diese Karteikarte wurde von Tiffifant erstellt . Störer - Wikipedi . Haftet für einen rechtswidrigen Zustand also ein Zustandsstörer neben einem Handlungsstörer, ist in erster Linie der Handlungsstörer aktiv. Moderne Polizeigesetze enthalten Befugnisse, die es der Polizei erlauben, Maßnahmen auch gegen Personen richten zu können, die weder Verhaltensstörer noch Zustandsstörer sind. Für die Inanspruchnahme solcher Personen reicht es aus, wenn sie lediglich anwesend sind oder aber deshalb in Anspruch genommen werden müssen, weil das anders nicht.
Gem. § 8 Abs. 2 S. 1 PolG sind die in den §§ 6 und 7 bezeichneten Personen (Verhaltensstörer und Zustandsstörer) zum Ersatz der der Polizei durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme entstandenen Kosten verpflichtet. § 8 Abs. 2 S. 2 PolG bestimmt, dass die Kosten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden Ein Verhaltensstörer ist derjenige, dessen Handeln oder Unterlassen die Quelle der Gefahr ist. Demgegenüber ist derjenige Zustandsstörer, der die Verantwortung für die Sache hat, deren Zustand die Gefahr verursacht [Pieroth/Schlink/Kniesel, POR, § 9 Rn. 2]
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 17.10.202 Handlungs- und Zustandsstörer (§§ 6, 7 PolG BW), Zweckveranlasser und laten-ter Störer, Polizeipflicht von Hoheitsträgern, Opportunitätsprinzip, Störerauswahl, Primär- und Sekundärebene, Anspruch auf polizeiliches Einschreiten bei Ermes- sensreduktion, Maßnahmen gegenüber Nichtstörern (§ 9 PolG BW) A. Einführung Das Polizeirecht ist Eingriffsrecht, d.h. in der polizei- und. Verhaltensstörer, § 13 ASOG) bzw. dem Inhaber der tatsächlichen oder rechtlichen Gewalt über eine gefahrverursachende Sache (sog. Zustandsstörer , § 14 ASOG) getroffen werden können, oder ob letztlich jedermann von einer Identitätsfeststellung betroffen werden kann, sofern dies nach der maßgeblichen Ex-ante-Betrachtung aus der Sicht der Ordnungsbehörden dazu dienen kann, eine.
Handlungsstörer ist derjenige, dessen Verhalten die Gefahr oder die Störung verursacht hat. Zustandsstörer ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt oder der Eigentümer einer Sache oder einer Immobilie, deren Zustand Grund für die Gefahr oder Störung ist Dabei wird zwischen Verhaltensstörer und Zustandsstörer unterschieden: Verhaltensstörer ist, wer durch sein eigenes Verhalten oder durch das unter seiner Verantwortung erfolgte Verhalten Dritter die Belastung des Standortes verursacht hat. Er hat die Kosten der notwendigen altlastenrechtlichen Massnahmen in erster Linie zu bezahlen Die Polizei- und Ordnungsbehörden dürfen, wenn eine Gefahr nicht mit eigenen Mitteln und nicht unter Inanspruchnahme von Verhaltensstörern oder Zustandsstörern (rechtzeitig) beseitigt werden kann, auch jede andere Person (Nichtstörer) zur Gefahrenabwehr in Anspruch nehmen Verhaltensstörer vor. Diese geht nach h.M. auch auf den Gesamtrecht-nachfolger über, so dass die zustän-dige Behörde ge-gen den Sohn des A vorgehen kann. Nach anderer An-sicht widerspricht dies den gesetzlich vorgesehenen Stö-rerbegriffen und ist nur zulässig wenn im Gesetz ausdrücklich vor-gesehen, wie z.B. in § 4 Abs. 3 S. 1 BBSchG
In erster Linie soll der eigentliche Verursacher (Verhaltensstörer) und erst sekundär der Zustandsstörer (Inhaber) herangezogen werden. Sind mehrere Verursacher für die Verschmutzung verantwortlich, so tragen sie die Kosten im Verhältnis ihrer Anteile an der Verursachung. Für eine rasche Gefahrenbeseitigung werden bei der Altlastenbearbeitung zwei Fragen getrennt behandelt. Dies ist. (2) Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt oder ist für sie zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt, können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zur Aufsicht über sie verpflichtet ist Zustandsstörer ist in erster Linie der Eigentümer einer Sache. Auch Baurechtsinhaber, Mieter, Pächter oder sonstige Inhaber von Sachen können unter Umständen Zustandsstörer sein. Es ist unerheblich, wodurch der ordnungswidrige Zustand entstanden ist und ob den Zustandsstörer ein Verschulden trifft. Siehe auch Verhaltensstörer
7 aa) Zustandsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung zwar nicht verursacht hat, durch dessen maßgebenden Willen der beeinträchtigende Zustand aber aufrechterhalten wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inan-spruchgenommene die Quelle der Störung beherrscht, also die Möglichkeit zu deren Beseitigung hat Auf die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 2006 (7 C 3.06) könne er sich nicht berufen, da sie noch zur Vorgängerreglung des hier einschlägigen KrWG ergangen sei.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 31.8.2006 - 7 C 3.06) sei ein Insolvenzverwalter, solange er die Deponie nicht tatsächlich betreibe, nicht Betreiber. Zustandsstörer Nichtstörer Sind mehrere Personen für eine Gefahr verantwortlich, steht die Auswahl des Pflichtigen im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Haben mehrere Verhaltensstörer gemeinsam die Gefahr verursacht, darf die Polizei oder die Ordnungsbehörde jeden von ihnen einzeln oder gemeinsam in Anspruch nehmen. Geht sie lediglich. (Verhaltensstörer), das heisst durch sein eigenes Verhalten oder durch das Verhalten Dritter, für die er verantwortlich ist, unmittelbar einen bau- rechtswidrigen Zustand verursacht. Andererseits gilt aber auch derjenige als Störer, der über die Sache, welche die Baurechtswidrigkeit bewirkt, rechtliche oder tatsächliche Gewalt hat (Zustandsstörer). Nach Art. 46 Abs. 2 BauG gelten der.
Polizei- und Ordnungsrecht NRW Übersicht, Seite 4 Dr. Dr. R. Christensen, PolR/NRW, 2003 Argument: Durch die Tatsache, dass der Emittent ein Hoheitsträger ist, darf er nicht schlechter gestellt wer Daraus ergibt sich, dass bei Sanierungsfällen, in denen der Verhaltensstörer nicht zur Kostentragung herangezogen werden kann, die Sanierungskosten nicht einfach auf den Zustandsstörer [...] bzw. die übrigen Störer überwälzt werden können
Einschränkende Zurechnungskriterien wie Zustandsstörer, Verhaltensstörer, Theorie der unmittelbaren Verursachung, Zweckveranlasser, usw. beschränken das Auswahlermessen der Polizei bzw. der Ordnungsbehörde. Im Strafrecht wird nicht jeder, der irgendwie tatbestandsmäßig ein Rechtsgut verletzt, bestraft. Die Lehren von Rechtswidrigkeit und Schuld füllen ganze Bibliotheken. Korrigierende. Der Beleihungs- und Verkehrswert von gewerblich oder industriell genutzten oder ehemals entsprechend genutzten Grundstücken oder Gebäuden hängt u.a. von möglichen Schadstoffbelastungen des Bodens, des Grundwassers oder der Gebäude ab. Der Verursacher einer Altlast (Verhaltensstörer), dessen Gesamtrechtsnachfolger sowie der Grundstückseigentümer (Zustandsstörer) und auch derjenige, der.
Der Nichtstörer ist in Abgrenzung zum Störer (Verhaltens- oder Zustandsstörer) ein Begriff aus der Dogmatik des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Polizei-und Ordnungsrechtes (verbreitet auch Gefahrenabwehrrecht genannt). In den entsprechenden Normen wird der Nichtstörer nicht verantwortliche Person genannt, der Name Nichtstörer ist eine Erfindung der Rechtsdogmatik Doppelstörer. juristi.kon - Wissensspeicher Recht. Meldungen. BGH legt EuGH Frage vor, in welcher Währung Flugpreise im Internet anzugeben sin Dem Bundesgericht wurde im Fall 2C_560/2019 die Streitfrage vorgelegt, wer die Kosten für die Beseitigung eines sturmbedingt von einem privaten Grundstück auf eine öffentliche Strasse gefallenen Baums zu tragen habe Verhaltensstörer und Zustandsstörer Verhaltensstörer ist, wer die Belastung selbst oder durch das unter seiner Ver-antwortung erfolgende Verhalten Dritter unmittelbar verursacht hat. Als Zustandsstörer gilt, wer über den belas-teten Standort rechtliche oder tatsäch- liche Gewalt hat. Denkbar ist auch, dass der Verhaltens- und der Zustandsstörer dieselbe Person ist. 1 Eine Gesellschaft. Der Handlungsstörer wird auch als Verhaltensstörer bezeichnet. Handlungsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung durch sein Verhalten - positives Tun. Insoweit wird der Hauseigentümer als Zustandsstörer für den »Zustand seines Grundstücks« in Anspruch genommen, obwohl er nichts dafür kann, dass Öl in seinen Vorgarten ausgelaufen ist. Für die Kosten, die durch die Beseitigung.
Verhaltensstörer; Zustandsstörer; Nichtstörer; Störerauswahl; Überblick über die ordnungsbehördlichen Maßnahmen: Ordnungsverfügung; Anhörung; Zwangsmittel; sofortige Vollziehung; Klage; Bearbeitung praktischer Fälle; Dozent für dieses Thema. Roland Ihlbrock. Roland Ihlbrock. Nach seiner Ausbildung bei der Stadtverwaltung Iserlohn, die im Jahr 1984 begann, war Herr Ihlbrock in den. Zustandsstörer im Sinne des § 18 OBG NRW bzw. Verhaltensstörer im Sinne des § 17 OBG NRW sind. 2. Bei Sicherheitsdetektionen: Sollten bei der Sicherheitsdetektionen Kosten anfallen die vom KBD nicht übernommen werden (z.B. für Auswertungen, die über die üblichen 8 Meter Tiefe hinaus aufgrund von Geländeauffüllungen anfallen, oder mehrfaches Anfahren der vom KBD beauftragten Firma.
VGH Baden-Württemberg (10 S 2153/01) Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen. Fenster schließe VERHALTENSSTÖRER ZUSTANDSSTÖRER ZUSTANDSVERANTWORTLICHKEIT: Rechtsnormen: § 248 Abs. I PBG § 321 Abs. I PBG: Publikationen: BEZ 2007 Nr. 7 RB 2006 Nr. 74: Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) Gewichtung: Störer im Sinne des Verwaltungs- bzw. Polizeirechts sind Personen, die für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Gegen diese Beeinträchtigung wird mit Mitteln der Gefahrenabwehr vorgegangen. Die Beeinträchtigung kann an ein gefährliches Handeln (dann: Handlungs-oder Verhaltensstörer) oder an die Verantwortlichkeit für den gefahrbringenden. Worttrennung: Stö·rer, Plural: Stö·rer Aussprache: IPA: [ˈʃtøːʁɐ] Hörbeispiele: Störer () Reime:-øːʁɐ Bedeutungen: [1] auch Rechtswesen: Person, die durch ihr Verhalten etwas beeinträchtigt (stört) Herkunft: Ableitung des Substantivs (Substantivierung) vom Stamm des Verbs stören mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er. Synonyme: [1] Störenfried. Lehrmeinungen zur Frage der Aufteilung der Kosten zwischen Verhaltensstörer und Zustandsstörer unter dem heutigen Art. 32d USG 127 a) Ermittlung der einzelnen Anteile aller beteiligten Verursacher 127 b) Mögliche Verhaltensstörer bei Deponien 128 c) Die Haftung des Zustandsstörers bei Deponien 130 5. Auszvertung der Rechtsprechung und der Lehrmeinungen 131 a) Graduelle Abstufung.
Kein genereller Vorrang des Verhaltensstörers vor dem Zustandsstörer im Bodenschutzrecht Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Kassel vom 06.01.2006 (6 TG 1392/04) besteht im Bodenschutzrecht kein genereller Vorrang der Haftung des Verhaltensverantwortlichen vor derjenigen des Zustandsverantwortlichen Zustandsstörer=jemand ist für einen Zustand verantwortlich, der eine Gefahr darstellt (auf dem Grundstück von ihm steht ein morscher Baum, der auf die Straße zu stürzen droh Beim Störer unterscheidet man den Handlungs- und den Zustandsstörer. Grob gesagt, ist der Zustandsstörer bei den meisten mit der hier vorliegenden Definiton gut getroffen. Entgegen dieser Zweiteilung gibt es auch. Außerdem ist bei Besitzaufgabe, derjenige Verantwortlicher, der den Besitz (oder das Eigentum) aufgegeben hat. Somit wäre derjenige der die Batterie weggeworfen hat Zustandsstörer (vielleicht auch noch Verhaltensstörer, weil er durch das Wegwerfen die Rechte des A verletzt hat) Es wird zwischen dem Verhaltensstörer und dem Zustandsstörer unterschieden. Der Polizeipflicht unterliegen nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen. Das gilt auch für Unternehmen der öffentlichen Hand und gemischt- wirtschaftlich e Unternehmen
Handlungsstörer Zustandsstörer Nichtstörer Auswahlermessen Subsidiarität zu §§ 6, 7 PolG Subsidiarität zu §§ 6, 7, 8 PolG II. Polizeiverordnungen 1. Sedes materiae − Art. 80 Abs. 1 GG − allgemeine Ermächtigung in §§ 10-18 PolG − spezialg. Der Handlungsstörer wird auch als Verhaltensstörer bezeichnet. Handlungsstörer ist. Der Verhaltensstörer muss nicht stets vor dem Zustandsstörer in Anspruch genommen werden. Ebenso sind bei mehreren Zustandsstörern der Inhaber der tatsächlichen Gewalt und der Eigentümer grundsätzlich gleichermaßen verantwortlich. Es ist aber ermessensgerecht, wenn sich die Polizei vorrangig an den Verhaltensstörer wendet, den Letztverursacher in Anspruch nimmt, das Maß der. Als Verhaltensstörer wird diejenige Person zum Adressaten der polizeilichen Maßnahme, die die Gefahr verursacht hat. Nach der herrschenden Unmittelbarkeitstheorie heißt dies konkret, dass derjenige Verhaltensstörer ist, wer die Gefahrenschwelle unmittelbar überschreitet und somit in der Kausalkette das entscheidende Glied setzt
Bundesberggesetz - Gefahrbegriff (konkrete Gefahr, latente Gefahr, freiwillige Selbstgefährdung - Störerauswahl (Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Nichtstörer) Anfechtungsklage. Andreas Herzig, JuS 2013, 1002. Die Bruchbude unter dem Hammer. Verhältnis von Bau- und Polizeirecht (Anwendbarkeit des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts, Vorrang bauordnungsrechtlicher Nutzungsuntersagung. Bei diesen handelt es sich um Verhaltens- und Zustandsstörer, die im Hinblick auf ihre Verantwortlichkeit ihre polizeiliche Inanspruchnahme ohne eine Entschädigung hinnehmen müssen (vgl. BGHZ 45, 23, 25) Bei nachhaltigem Lärm mit einer Baustelle kann eine direkte Beschwerde beim Ordnungsamt sinnvoll sein. Die Ordnungsbehörden haben Möglichkeiten, den Bauunternehmer als Verhaltensstörer und den Bauherren als Zustandsstörer in die Verantwortung zu ziehen und Schutzmaßnahmen zu fordern
- Verhaltensstörer (§ 13 ASOG): Theorie der unmittelbaren Verursachung: Verursacher (Verhaltensstörer) ist, wer bei wertender Betrachtung (nach objektiven Kriterien) die eigentliche und zentrale Ursache für die Gefahr geschaffen hat; durch Unterlassen möglich, wenn (verwaltungsrechtliche) Pflicht zum Handeln besteht . nach h.M. auch durch sog. Zweckveranlassung möglich, also durch. Beim Störer wird unterschieden zwischen dem Handlungsstörer, dem Zustandsstörer und dem Nichtstörer. Ein Handlungsstörer - auch Verhaltensstörer genannt - haftet für Schäden, wenn er sie. Verhaltensstörer = public order offender, the perpetrator of a public order offense (?) Zustandsstörer = person liable due to actual physical authority #2 Author mad (239053) 13 Apr 18, 18:20; Comment: Ergänzend zu den Vorschlägen in #2 erscheint mir als halbwegs passend für Störer. infringer. Der eine stört durch aktives Tun, der andere dadurch, dass er einen bestimmten Zustand. Als Störer im Sinne des Polizeirechts bezeichnet man jemanden der die polizeiliche unmittelbar überschreitet. Man unterscheidet Verhaltensstörer und Zustandsstörer. heute herrschender Meinung ist auch der Zweckveranlasser (Borkumliedfall)
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 24.04.2018, Az.: 1 A 94/15 entschieden, dass der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich vom Eichenprozessionsspinner befallene Bäume befinden, für die Beseitigung der von den Tier a) Verhaltensstörer (§ 6 Nds.SOG) • insbes. Kausalität (HM: nur unmittelbarer Verursacher; Ausnahme: Zweckveranlasser) • Einschreiten grds. nur gegen den Störer, nicht gegen den Gestörten b) Zustandsstörer (§ 7 Nds.SOG) • insbes. Kausalität c) Notstandspflichtiger Nichtverantwortlicher (§ 8 Nds.SOG) III. Allgemeine.
Der Rückgriff über den gesetzlichen Ausgleichsanspruch geht dabei bei einem Share Deal ins Leere, da das Target als eigentlicher Verhaltensstörer (und oft auch Zustandsstörer) auch nach einem Wechsel des Gesellschafters gegenüber den Behörden zur Sanierung verpflichtet bleibt Der Zustandsstörer muss die Gefahr somit auch dann beseitigen, wenn sie auf Naturereignissen, Zufall, höherer Gewalt oder Handlungen Dritter beruht. Zudem ist die Verantwortlichkeit auch nicht im Hinblick auf Ausmaß der erforderlichen Maßnahmen begrenzt
Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern er die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung hatte. Es gibt dazu unterschiedliche Arten eines Störers: (Verhaltensstörer, unmittelbar und mitttelbar - Zustandsstörer) 1 5.1 Das Verwaltungsgericht führte aus, dass praxisgemäss von einer Kostenquote von 60-90 % für den Verhaltensstörer und von 10-30 % für den Zustandsstörer ausgegangen werde. Es verwies hierfür insbesondere auf die Vollzugshilfe des BAFU (VASA: Realleistungs- und Kostentragungspflichten) Als Verursacher gelten demnach A und B als Zustandsstörer sowie C als Verhaltensstörer (2). (6) Für die Kostenverteilung zwischen mehreren Verursachern ist die Verteilungsregel gemäss Art. 32d Abs. 2 USG massgebend: Sind mehrere Verursacher beteiligt, so tragen sie die Kosten entsprechend ihren Anteilen an der Verursachung Hierbei gilt, dass regelmäßig zunächst ein verantwortlicher Verhaltensstörer in Anspruch genommen werden soll, bevor ein daneben haftender Zustandsstörer herangezogen werden kann. Vgl. zum Rangverhältnis der Inanspruchnahme von Verhaltens- und Zustandsstörer: VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2009 - 7 A 35/09-, Rn. 18 f